Liebe Besucher der Ahnenstätte Hilligenloh
Diese Ahnenstätte ist heute letzte Ruhestätte für Menschen, die ein freies, an keine kirchliche Konfession gebundenes Begräbnis suchen.
Sie ist 1932 von Privatpersonen begründet worden, die der in den zwanziger Jahren weit verbreiteten " völkischen Bewegung" angehörten und sich der " Gotterkenntnis " Mathilde Ludendorffs verbunden fühlten.
Der Weg zur "Gotterkenntnis" war durch das kulturelle Erbe vorgegeben berief sich auch auf vorchristliche Wurzeln und grenzte sich von der christlichen-jüdischen Tradition ab.
Der Verein " Ahnenstätte" war aber bei aller Zeitgebundenheit unabhängig von dem nationalsozialistischen Ungeist. So ist die Einrichtung der Ahnenstätte zeitweise durch nationalsozialistische Behörden verboten und behindert worden.
Im Jahre 1948 ist der Trägerverein " Ahnenstätte Hilligenloh e.V." neu ins Leben gerufen worden.
Die Gedenksteine für das Ehepaar Ludendorff, Zeichen und Symbole auf Grabsteinen werden als zeitgeschichtliche Zeugnisse angesehen. Sie sollten in keiner Weise zu rassistischen oder antisemitischen Gedanken auffordern, sondern an eine schwierige und wichtige Geschichtsepoche erinnern und das Vergessen verhindern.
Die Ahnenstätte Hilligenloh e.V. ist heute ein Friedhofsverein, der sich verpflichtet hat, Verstorbenen ein würdiges Begräbnis und den Angehörigen einen angemessenen Ort der Trauer zu ermöglichen. Eine politische Betätigung des Vereins ist durch die Satzung ausgeschlossen und findet nicht statt.
Besucher sind auf dieser Ahnenstätte immer willkommen, wobei wir ein der Würde und Ruhe
des Friedhofes angemessenes Verhalten voraussetzen.
Sie können auf der Ahnenstätte an 7 Tagen in der
Woche in der Zeit von 9:00 Uhr bis 19:00Uhr Ruhe und
Besinnung finden.
Friedhof Ahnenstätte Hilligenloh
Kurzchronik
In den Jahren 1931/32 wurde die Ahnenstätte Hilligenloh als Privatfriedhof gegründet. Neben den Vereinsmitgliedern wird diese Ruhestätte auch von vielen ortsfremden Personen besucht, die den naturnahen Charakter der Anlage mit Heideflächen, Birken, Wachholder und den Findlingen eingebettet in eine waldreiche Umgebung, schön finden. Einige Besucher die die Geschichte der Ahnenstätte nicht kennen, fragen manchmal, wie es zur Gründung dieses Friedhofes gekommen ist.
Weil in der Vergangenheit immer wieder falsche Informationen über die Ahnenstätte in Umlauf gesetzt wurden und von den Gründern niemand mehr lebt, möchte der heutige Vereinsvorstand die Entstehung und Ziele der Ahnenstätte beschreiben, bevor die Erinnerung an die Zeit der Gründung verloren geht. Dabei stützt sich der Verein auf alte Akten, private Schriftstücke und mündliche Überlieferungen von Kindern und Enkeln der Vereinsgründer.
In den politisch und wirtschaftlich turbulenten Zeiten nach dem ersten Weltkrieg traten viele Menschen aus der Kirche aus. Staat und Kirche als bisherige Ordnungsmächte hatten stark an Ansehen verloren. Das Bedürfnis nach Selbstbestimmung war bei vielen Menschen groß. Sie wollten tatsächlicher oder vermeintlicher Bevormundung entgehen und ihr Leben nach eigenen Vorstellungen gestalten.
Besonders die damals oft sehr streng gehandhabte Kirchendisziplin und die Einstellung der Kirche zu neuen wissenschaftlichen und philosophischen Erkenntnissen, z.B. zur Entstehung der Welt und dem Sinn des menschlichen Lebens, wurden oft kritisch gesehen.Seit Kant, Schopenhauer und andere Philosophen der Aufklärung wandten sich viele den freiheitlichen humanistischen Idealen als erstrebenswertes Vorbild für ihr Leben zu.
Die Flut von Austritten veranlasste die Kirche zu Abwehrreaktionen, z.B. durch Nichtverlängerung von Familiengräbern, stark überhöhten Grabpreisen, Verbot von Trauerfeiern auf ihren Friedhöfen und vieles andere mehr. Das Verbot von nicht christlichen Trauerfeiern auf kirchlichen Friedhöfen wurde im Jahre 1925 sogar durch das Reichsgericht gestützt.
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In dieser Situation gründeten ab Mitte der 20-er Jahre zahlreiche Kommunen und private Gruppen in Deutschland eigene Friedhöfe. So fanden sich auch ca. 30 Bürger aus Hude und Umgebung zusammen und beschlossen einen Friedhof für nicht kirchlich orientierte Menschen anzulegen. Diese Personen sahen sich aber keineswegs als Atheisten. Zu ihnen gehörten neben sog. Ludendorff Anhängern auch Personen, die noch in der Kirche waren, aber mit ihr haderten und durch ihren Austritt eine Änderung der Kirchenpolitik erhofften.
Dieser Personenkreis begann um 1930 in der Umgebung von Hude nach einem geeigneten Friedhofgrundstück zu suchen. Nach zwei vergeblichen Anläufen, in Langenberg und im Fuhrenkamp, wurde 1931 das heutige Heidegrundstück in der Gemarkung "Hilligenloh" erworben.
Es hat eine Größe von 1,1 ha und kostete 800 Reichsmark. Für die Zeit der damaligen Weltwirtschaftskrise ein erheblicher Betrag, den der Heilpraktiker Hermann Grüttemeier und der Maurermeister Martin Tönjes, beide aus Hude, privat bezahlten.
Die Flurbezeichnung "Hilligenloh" (Heiliger Wald) tauchte das erste Mal im Jahre 1314 als Name für einen Hof in Hurrel auf. Dieser Name dürfte aber wesentlich älter sein und geht vermutlich auf die bronzezeitlichen Hügelgräber zurück, von denen zwei auf der Ahnenstätte liegen und weitere in der Umgebung. Obwohl jetzt ein Grundstück zur Verfügung stand, war es für private Personen schwer, eine Friedhofsgenehmigung zu erhalten, zumal ab Mai 1932 im Lande Oldenburg schon eine NS - Regierung herrschte, welche die Genehmigung zunächst verweigerte. Aus dieser Zeit gibt es eine Aktennotiz vom damaligem Gauleiter Karl Röver, die besagte, dass man das als Friedhof vorgesehene Grundstück, besser für das liebe Brot lassen und seine Toten zum Krematorium nach Bremen bringen solle - ein unmögliches Ansinnen.
Weil einige der Friedhofsgründer als Teilnehmer am ersten Weltkrieg den General Ludendorff kannten und z.T. Mitglieder im damaligen Tannerbergbund oder im Verein Deutschvolk waren (diese Vereine waren 1925 bzw. 1930 von Ludendorff gegründet worden) baten sie ihn um Unterstützung zur Erlangung der Friedhofsgenehmigung. Offenbar wegen seines immer noch großen Ansehens setzte General Ludendorff beim Reichsminister die Genehmigung auch durch.
Zuvor hatten die Huder Gründer das Friedhofsgrundstück dem Verein "Deutschvolk" übertragen, in der trügerischen Hoffnung, dadurch vor den Übergriffen des NS-Systems geschützt zu sein. Bald nach der Machtübernahme durch Hitler wurden die oben genannten Vereine verboten. Sie sind entgegen allen Behauptungen, nie wieder entstanden. Als Begründung für die Verbote hieß es u.a. die Vereine würden Werbung gegen das NS-Regime betreiben und außerdem Kommunisten Unterschlupf gewähren. Obwohl Ludendorff in den zwanziger Jahren kurzzeitig mit Hitler zusammenarbeitete, hat er ihn bald durchschaut und seit Beginn der 30er Jahren öffentlich vor dessen Kriegsabsichten gewarnt. Das geschah auch in Hude und anderen Orten. Seitdem waren die "Ludendorffer" bei der Naziführung verhasst. Die Ahnenstätte wurde bald nach der Machtübernahme Hitlers, im Jahre 1933 zweimal verboten, dann aber - kritisch beobachtet - geduldet. Zwischen 1933 und 1936 befand sie sich in einem rechtlosen Zustand, bis sie im Jahre 1936 vom "Deutschen Ahnenstättenverein Bremen" übernommen und von dort verwaltet wurde. Dieser Verein wollte auch andere kirchenfreie Friedhöfe unter seine Schirmherrschaft nehmen, was aber im 3ten Reich nicht gelang.
Der Bremer Verein ging nach den Wirren des zweiten Weltkrieges und einer vorübergehenden Benutzung des Ahnenstättengeländes durch die Alliierten als Fahrzeugdepots in Konkurs.
Nach der Währungsreform, im Jahre 1948, wurde der heutige Ahnenstättenverein - ausdrücklich als politisch völlig neutrale Einrichtung ins Leben gerufen. Dieser neue Verein kaufte den Friedhof aus der Bremer Konkursmasse, nachdem zuvor bei den Personen die schon Gräber besaßen, dafür gesammelt worden war. Bis heute werden dort in ersten Linie Menschen bestattet, die keiner Religionsgemeinschaft angehören.
Bei der Formulierung der Vereinssatzung im Jahre 1948 wurde als Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ein Sichverbundenfühlen mit der Gotterkenntnis Mathilde Ludendorffs in die Satzung aufgenommen, weil diese Damals von vielen Menschen als freiheitliche und eigenständige Möglichkeit der Lebensgestaltung im Sinne der Aufklärung angesehen wurde. Heute sieht der Ahnenstättenverein in dieser Formulierung die Aufforderung, über eine dogmenfreie, dem Stande der Wissenschaft und ständig fortschreitende Philosophie nachzudenken und sich zum Beispiel mit Fragen zur Entstehung des Weltalls, dem Sinn des Lebens und Sterbens und der Moral zu befassen.
Verkürzt, aber treffend, finden wir diese Weltauffassung auch in den nachfolgenden Zitat von Immanuel Kant, dem großen Philosophen der Aufklärung " Zwei Dinge erfüllen das Gemüt mit immer neuer und zunehmender Bewunderung und Ehrfurcht, je öfter und anhaltender sich das Nachdenken damit beschäftigt: Der bestirnte Himmel über mir und das moralische Gesetz in mir".
Auf einigen der älteren Grabsteine sind Symbole wie ein Sonnenrad*(Anmerkung: Der Stein mit dem Sonnenrad wurde nach Aufgabe des Grabes entfernt) oder die Lebens und Sterberunen dargestellt, die von einigen Besuchern als NS Symbole gedeutet werden. Das ist falsch. Die meisten dieser Zeichen sind schon aus vorgeschichtlicher Zeit überliefert und finden sich als alte Steinritzungen von Europa bis Indien sowie in alten Urkunden oder auch als Hausmarken an den Giebeln alter Bauernhäuser wieder. Wenn die Nazis ähnliche Symbole teilweise auch benutzt haben, kann daraus keine NS-Verbindung des Ahnenstättenvereins hergeleitet werden. Das völlige Gegenteil ist nämlich der Fall.
Es gibt zahlreiche Beweise für die Verfolgung und Verhaftung von Ahnenstättenmitgliedern durch das NS Regime, die wir hier aber im Interesse einen möglichst kurzen Darstellung, nicht aufführen wollen.
Ähnlich wie mit den Symbolen auf den Grabsteinen verhält es sich auch mit den beiden Steinen im Eingangsbereich der Ahnenstätte. Sie wurden und werden dem Verein als Zustimmung zu vielen, heute überholt und vom Verein abgelehnten Äußerungen des Ehepaars Ludendorff vorgehalten. Die Steine aber sollten keinesfalls an überholte, zeitgeschichtliche und politische Äußerungen der Ehepaars Ludendorff erinnern. Vielmehr wurde der Stein für den General im Jahre 1951 von Veteranen des ersten Weltkrieges aufgestellt, u.a. dafür, dass er diesen Krieg sofort beendete, als er für Deutschland nicht mehr zu gewinnen war. Dadurch behielten viele Kriegsteilnehmer auf allen Seiten ihr Leben.
Ein weiterer wichtiger Grund für die Aufstellung dieses Steines war die Aufklärung Ludendorffs über das NS—Regime, sodass viele Menschen davor bewahrt wurden, auf dessen Propaganda hereinzufallen.
Den zweiten Stein stellten einige Mitglieder im Jahre 1976 privat als Dank für Hilfe in schwierigen Lebenslagen, ganz besonders während der Verfolgung durch das NS—Regime, auf. Hierbei war besonders eine Frau aktiv, deren Ehe in der NS —Zeit zwangsgeschieden wurde und die mit ihrem vierjährigen Kind ins Lager kam und dort bei einer anderen NS—Gegnerin Hilfe fand.
Die beiden Steine hatten also nur für einige Vereinsmitglieder eine, durch persönliche Erinnerungen geprägte Bedeutung, von der heute aber kaum noch jemand etwas weiß.Im Verein gibt es verschiedene Stimmen, welche die Steine für einen Friedhof als unangemessen betrachten und sie entfernt wissen möchten, zumal das Ehepaar Ludendorff nicht in Hude, sondern auf einem kommunalen Friedhof in Bayern beigesetzt ist. Andere sind der Ansicht, dass durch das Entfernen auch das erforderliche Nachdenken über die Vergangenheit verhindert wird. Man kann eine schwierige Vergangenheit nicht durch das Beseitigen aller Erinnerungssymbole bewältigen. Dadurch wird eher das Verdrängen gefördert.
Soweit der Rückblick auf einige wichtige Abschnitte der bewegten Vereinsgeschichte, die natürlich auch mit der Regionalgeschichte verflochten war, die aber für die heutigen Vereinsmitglieder und den geschichtlich informierten Besucher nur noch historische Bedeutung haben.
Wie schon bei der Neugründung im Jahre 1948 beschlossen, sieht der Verein heute seine Aufgabe ausschließlich darin, den Friedhof als würdige Ruhestätte zu erhalten sowie den Angehörigen von Verstorbenen eine freie Gestaltung der Beisetzungsfeier ermöglichen und einen angemessenen Ort der Trauer vorzuhalten.Trauerfeiern werden, wenn das Wetter es zulässt, grundsätzlich im Eingangsbereich der Ahnenstätte, unter freiem Himmel, abgehalten. Zur Tradition der Ahnenstätte gehört eine unbegrenzte Ruhezeit für die Bestatteten. Außerdem gehört es zum Selbstverständnis des Vereins auch den Ehepartner eines Mitgliedes auf der Ahnenstätte beizusetzen, wenn dieser einer Glaubensgemeinschaft angehören sollte.
Die bei der Gründung vorgefundene naturnahe Heidelandschaft gibt es sonst kaum noch in der näheren Umgebung und soll möglichst erhalten bleiben. Deshalb werden nur standortgerechte Pflanzen, wie Besenheide, Ginster, Wachholder, vereinzelt auch einmal eine Birke oder Kiefer erhalten bzw. gepflanzt.
Hude im Mai 2016Impressionen
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Satzung der Ahnenstätte Hilligenloh
Ahnenstätte Hilligenloh e.V. Birkhuhnweg 10 in 27798 Hude. Eingetragen beim AG Oldenburg
VR 917
Stand: 06.Januar 2025
§ 1 Name und Sitz
Der Name des Vereins ist "Ahnenstätte Hilligenloh e.V." Sein Sitz ist Oldenburg (Oldb.). Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Oldenburg eingetragen.
§ 2 Zweck des Vereins
Aufgabe des Vereins ist es, für seine Mitglieder und alle freigläubigen Deutschen würdige letzte Ruhestätten zu errichten und ihnen freie Gestaltung der Totenfeiern zu ermöglichen.
§ 3 Mitgliedschaft
-
a.] Mitglied kann werden, wer keiner Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft angehört und
sich den Idealen der Aufklärung (Immanuel Kant u.a. *) verbunden fühlt.
-
a.a] Rechtsnachfolder von Grabnutzungsrechtsinhabern können auf Antrag Mitglied werden
, wenn die Bedingungen für eine Mitgliedschaft erfüllt sind.
Wird ein solcher Antrag nicht gestellt, bleiben die ausserordentlichen Mitglieder ohne Stimmrecht. Nach Endes der 30-jährigen Ruhezeit endet diese Mitgliedschaft.
-
b.] Mit dem Eintritt in den Verein ist unmittelbar der Erwerb eines Grabrechtes verbunden.
- c.] Der Vorstand entscheidet über die Aufnahmeanträge, die schriftlich zu stellen sind. Er kann die Aufnahme nach Anhören des Beirates ohne Angaben von Gründen ablehnen.
- d.] Die Mitglieder schließen sich nicht zu organisierten Einzelgruppen zusammen. Politische Betätigung innerhalb des Vereins oder des Vereins ist grundsätzlich ausgeschlossen. Hierzu gehören insbesondere politische, religiöse und weltanschauliche Stellungnahmen und Erklärungen.
- e.] Die Mitgliedschaft erlischt:
- Durch den Tod des Mitgliedes
- Durch freiwilligen Austritt, der schriftlich zu erklären ist
- Durch Ausschluss
Ausgeschlossen werden kann:
Wer sich dem Zweck und den Zielen des Vereins widersprechend verhält.
Wer gegen § 3 d verstößt.
Wer sich illoyal verhält, den Vereinsfrieden stört und sich nicht in die
Vereinsgemeinschaft einfügt.
Wer das Ansehen des Vereins schädigt.
Wer sich ohne Genehmigung des Vorstandes öffentlich in Vereinsangelegenheiten einmischt und Stellungnahmen abgibt.
Wer zwei Jahre nach Erwerb der Mitgliedschaft kein Grabnutzungsrecht erworben hat.
Wer länger als vier Jahre mit den Beiträgen im Rückstand ist. (Einzelheiten hierzu sind in der Gebührenordnung geregelt.)
Die Entlassung spricht der Vorstand im Einvernehmen mit dem Beirat aus
Durch den Austritt oder Ausschluss erlischt jeglicher Rechtsanspruch gegen den Verein. (Ausgenommen bezahlte Grabrechte, Einzelheiten sind in der Gebührenordnung geregelt.) Bisher geleistete Beiträge oder Spenden werden daher nicht erstattet.
§ 4 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
- a.] Der Vorstand
- b.] Der Beirat
- c.] Die Mitgliederversammlung
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a.] Der Vorstand
besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem Schriftführer (stellvertretenden Vorsitzenden), dem Rechnungsführer und dem Stättenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende vertreten. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit Bei Stimmengleichheit gibt der 1. Vorsitzende den Ausschlag. Der Vorstand übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus. Ersetzt werden nur notwendige und nachgewiesene Auslagen. Die Vorstandsmitglieder werden jeweils auf die Dauer von 4 Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. Mitglieder religiöser oder weltanschaulicher Gemeinschaften können keine Vorstandsmitglieder im Ahnenstättenverein werden.a.a.] Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ende seiner Amtszeit aus, beruft der verbleibende Vorstand eine Kandidatin / Kandidaten als Nachfolger. Diese Berufung wird auf der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung bestätigt oder ein neuer Kandidat gewählt.
-
b.] Der Beirat
besteht aus 4 Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung auf 4 Jahre gewählt werden. In der Mitgliederversammlung erfolgen für zwei ausscheidende Beiratsmitglieder Ergänzungswahlen. Wiederwahl ist möglich. Die Mitglieder des Beirates sind ehrenamtlich tätig. Der Beirat hat die Aufgabe, den Vorstand in besonderen Vereinsangelegenheiten zu beraten. Insbesondere ist er bei der Ablehnung eines Aufnahmeantrages zu hören. Seine Zustimmung ist notwendig bei Ausschluss eines Mitgliedes. Der Beirat fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Darüber hinaus wählt er aus seiner Mitte zwei Prüfer der Jahresabrechnung. Dies gilt nur dann, wenn die Mitgliederversammlung keine Prüfer der Jahresabrechnung bestimmt. Mitglieder religiöser oder weltanschaulicher Gemeinschaften können keine Beiratsmitglieder im Ahnenstättenverein werden.
Darüber hinaus wählt der Beirat aus seiner Mitte zwei Prüfer der Jahresabrechnung. -
c.] Die Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet im Abstand von 2 Jahren statt. Sie wird vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindestens vier Wochen einberufen. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind innerhalb von 2 Monaten zu berufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder die Berufung von 30 Mitgliedern des Vereins schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird.
Der Mitgliederversammlung obliegt vor allem
- a.] Die Entgegennahme des Jahresberichtes und der Kostenabrechnung des Vorstandes
- b.] Entlastung des Vorstandes
- c.] die Wahl der Mitglieder des Vorstandes und des Beirates und
- d.] die Beschlussfassung über Satzungsänderungen.
- e.] die Bestimmung von zwei Prüfern der Jahresabrechnung.
Zu einem Beschluss der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Zur Änderung des Zweckes des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich. Die Zustimmung der Nichterschienenen muss schriftlich erfolgen.
§ 5 Mitgliedsbeitrag
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages wird von der Mitgliederversammlung bestimmt.
§ 6 Stättenordnung und Gebührenordnung
Die vom Vereinsvorstand in Abstimmung mit dem Beirat aufgestellte bzw. fortgeschriebene Stätten- und Gebührenordnung ist für alle verbindlich.
§ 7 Beurkundung der Beschlüsse der Vereinsorgane
Die von den Vereinsorganen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und von dem Versammlungsleiter und dem Verfasser der Niederschrift zu unterschreiben.
* Der wichtigste allgemeinverständliche philosophische Leitsatz von Kant lautet: " Zwei Dinge erfüllen das Gemüt mit immer neuer und zunehmender Bewunderung und Ehrfurcht je öfter und anhaltender sich das Nachdenken damit beschäftigt:
"Der bestirnte Himmel über mir und das moralische Gesetz in mir."
Stand beschlossen in der Mitgliederversammlung am 24.08.2024Eintragung am 06.01.2025
Neues aus dem Vereinsleben
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Datum: 02.02.2025
Interessantes, Informationen und Neuigkeiten rund um die Ahnenstätte .
Satzung geändert: Stand: 06.Januar 2025
Also schauen Sie bitte öfter mal vorbei.
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